Objektwert verstehen
Gebäude, Grundstück, Zustand, Ausstattung, Energie, Rechte und Besonderheiten werden nicht auf einen Quadratmeterpreis reduziert.
Eine gute Preisstrategie verbindet drei Perspektiven: Ihre Immobilie vor Ort, den lokalen Markt und die Frage, ob der Angebotspreis für typische Käuferfinanzierungen plausibel bleibt.
Viele Immobilienkäufe werden finanziert. Deshalb sollte ein Angebotspreis nicht nur auf einem Portalvergleich gut aussehen, sondern auch aus Sicht einer möglichen Finanzierung schlüssig sein.
Gebäude, Grundstück, Zustand, Ausstattung, Energie, Rechte und Besonderheiten werden nicht auf einen Quadratmeterpreis reduziert.
Mikrolage, geeignete Vergleichsfälle, Angebot und Nachfrage sowie die gewünschte Verkaufsdauer fließen in die Positionierung ein.
Eine banknahe Softwareeinwertung hilft uns zu prüfen, ob der geplante Preis aus Sicht der Objektbewertung plausibel erscheint.
Angenommen, eine Immobilie wird für 500.000 Euro angeboten. Das finanzierende Institut setzt für seine Objektprüfung jedoch nur 450.000 Euro an. Dann entsteht eine Differenz von 50.000 Euro.
Diese Differenz bedeutet nicht automatisch, dass keine Finanzierung möglich ist. Sie kann aber – abhängig von Bank, Einkommen, Sicherheiten, Eigenmitteln und Darlehensstruktur – zusätzliches Eigenkapital, weitere Sicherheiten, andere Konditionen oder eine neue Preisverhandlung erforderlich machen.
Je größer diese Lücke, desto kleiner kann der Kreis realistisch finanzierbarer Käufer werden.
Software ist ein Werkzeug, nicht der alleinige Entscheider. Erst die Verbindung von Daten, Ortskenntnis und persönlicher Prüfung ergibt eine brauchbare Verkaufspreisempfehlung.
Wir klären Verkaufsziel, Zeitrahmen und vorhandene Objektunterlagen.
Immobilie, Grundstück, Zustand, Ausstattung und Mikrolage werden aufgenommen.
Lokale Daten und geeignete Vergleichsfälle ordnen das Objekt in Heidesee ein.
Die Softwareeinwertung aus dem Finanzierungsumfeld ergänzt die Marktanalyse um die Sicht auf die Objektfinanzierbarkeit.
Sie erhalten einen nachvollziehbaren Korridor und eine Empfehlung für den Angebotspreis.
Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt. Für eine faire Verkaufsstrategie ist die Unterscheidung wichtig.
Der Preis, mit dem die Immobilie in die Vermarktung startet. Er ist eine strategische Entscheidung und kann Verhandlungsspielraum enthalten.
Eine stichtagsbezogene Einschätzung dessen, was unter gewöhnlichen Marktbedingungen voraussichtlich erzielbar ist.
Eine vorsichtige, institutsspezifische Betrachtung der Immobilie als Kreditsicherheit. Daraus können Beleihungswert und Finanzierungsparameter abgeleitet werden.
Unsere finanzierungsorientierte Wertermittlung ist weder ein förmliches Verkehrswertgutachten noch ein von einer Bank festgesetzter Beleihungswert oder eine Finanzierungszusage. Das finanzierende Institut prüft Objekt, Unterlagen, Kreditnehmer und Finanzierung immer eigenständig.
Sie sollen nicht nur eine Zahl hören, sondern verstehen, wie sie zustande kommt und welche Stellschrauben den Verkauf beeinflussen.
Nein. Unsere banknahe Einwertung ist eine Plausibilisierung für die Preisstrategie. Jede Bank verwendet eigene Vorgaben und entscheidet erst nach vollständiger Prüfung des Objekts, der Unterlagen, des Käufers und der Finanzierung.
Ein Angebotspreis berücksichtigt die aktuelle Marktsituation und die Verkaufsstrategie. Kreditinstitute betrachten die Immobilie als Sicherheit häufig vorsichtiger und langfristiger. Deshalb können die Werte voneinander abweichen.
Nicht pauschal. Die Auswirkung hängt unter anderem von Beleihungsauslauf, Bonität, Einkommen, weiteren Sicherheiten und den Regeln des Instituts ab. Eine größere Differenz kann jedoch mehr Eigenmittel oder Sicherheiten erfordern und die Konditionen verschlechtern.
Ein angemessener Verhandlungsspielraum kann sinnvoll sein. Ein deutlich überhöhter Startpreis kann dagegen passende Käufer abschrecken, Finanzierungen erschweren, die Vermarktung verlängern und spätere Preisreduzierungen notwendig machen.
Je nach Objekt unter anderem Grundbuchangaben, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Baubeschreibung sowie Nachweise zu Modernisierungen und bekannten Rechten. Wir erstellen eine objektspezifische Liste.
Nein. Für gerichtliche, steuerliche oder andere besondere Zwecke kann ein Gutachten durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen erforderlich sein.
Fachliche Grundlagen zur Abgrenzung: § 16 Pfandbriefgesetz, Beleihungswertermittlungsverordnung und Verbraucherzentrale zur Finanzierbarkeit.
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